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Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherung

Wozu eine betriebliche Altersversorgung da ist

Die gesetzliche Rente wird künftigen Generationen ihren Lebensstandard nicht mehr sichern können. Wer sich im Alter finanziell nicht sehr stark einschränken will, muss darüber hinaus Vorsorge betreiben. Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, wie man die staatliche Rente durch eine zusätzliche private Altersversorgung absichern kann. Neben den weiteren geförderten Vorsorgeformen sollten Sie ergänzend auch die Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber, die sog. betriebliche Altersversorgung (bAV), nutzen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Sie kostengünstig, wird steuerlich gefördert und verspricht für das Alter zusätzlich zur staatlichen Rente eine optimale Absicherung. Es gibt fünf Formen der bAV, die gängigste ist die Direktversicherung. Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen sind für die Leistungen bezugsberechtigt. Der Anspruch richtet sich direkt gegen das Versicherungsunternehmen. Die Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalzahlung. Für die Mitarbeiter bietet die Direktversicherung folgende Vorteile:

Steuerliche Förderung:

Für den Mitarbeiter ist ein Anlagebetrag von bis zu vier Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2014: 238 Euro monatlich bzw. 2.865 Euro für das ganze Jahr) lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Dieser steuerfreie Betrag erhöht sich ggf. um 1.800 Euro jährlich, sofern in der Vergangenheit die Pauschalversteuerung (nach § 40b EStG) nicht in Anspruch genommen wird. Die Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase bewirkt die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen in der Leistungsphase. Für viele Arbeitnehmer ist dies jedoch vorteilhaft, da sie im Ruhestand über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz.

Sozialversicherungsfreiheit:

Außerdem besteht zusätzlich volle Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (s.o.).

Private Weiterführung möglich:

Auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit die Direktversicherung privat weiterzuführen.

Wer eine bAV benötigt

Jeder, der die Möglichkeit dazu hat, sollte betriebliche Altersversorgung betreiben. Dies fordern auch renommierte Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest: „Privat für das Alter vorzusorgen ist heute fast schon Pflicht. Einfach geht das im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mit einer Direktversicherung.“ Seit dem 1. Januar 2002 hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile des Lohnes oder des Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen bzw. für diese Zwecke zu nutzen (Gehaltsumwandlung). Wenn Ihr Arbeitgeber also nicht sowieso schon eine bAV für Sie anbietet, sollten in jedem Falle von der Möglichkeit Gebrauch machen und z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Diesem Wunsch muss der Arbeitgeber im gesetzlich bestimmten Umfang nachkommen. Natürlich ist auch die Umwandlung Ihrer bisherigen ggf. bestehenden Vermögenswirksamen Leistungen eine gute Möglichkeit.

Warum Sie eine betriebliche Altersversorgung benötigen

Gesetzlich Rentenversicherten wird die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten können. Langfristig wird die staatliche Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung von heute etwa 67 Prozent auf unter 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. Aufgrund dieser immer weiter zurückgehenden Leistungen ist es zwingend notwendig, ergänzend eigenverantwortlich private Vorsorge zu treffen, um im Ruhestand seinen Lebensstandard halten zu können.

Worauf man bei der Auswahl achten muss

Sie haben die Wahl zwischen klassischen oder fondsgebundenen Tarifen – je nach der Anlagementalität. Bei klassischen Tarifen profitieren ihre Kunden von einer fest zugesagten Mindestverzinsung (aktuell 1,75 %). Bei fondsgebundenen Tarifen werden die Beiträge stärker in Investmentfonds investiert und ihr Kunde profitiert stärker vom Kapitalmarkt.

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