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Kaptitalbildende Lebensversicherung

Worin sich eine Lebensversicherung von einer Rentenversicherung unterscheidet

Immer mehr Menschen machen sich Gedanken um ihre Zukunft. Wer seinen Lebensstandard halten möchte, muss auf eine private Altersvorsorge zurückgreifen. Eine wieder beliebte Vorsorgeart sind Lebensversicherungen.

Wie bei der privaten Rentenversicherung wird Monat für Monat eine Sparrate geleistet. Allerdings zielt das gewünschte Ergebnis nicht auf eine lebenslange Rente ab, sondern vielmehr auf einen möglichen hohen und einmaligen Auszahlungsbetrag.

Auch bei der Lebensversicherung können Sie zwischen klassischer oder fondsgebundener Anlage wählen. 

Warum Lebensversicherungen für die Altersvorsorge wieder interessant sind

Seit 2008 können Versicherungsnehmer von neuen Verbraucherrechten profitieren. Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG), sowie ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 stärkt Verbrauchern den Rücken.
Wer ab 2008 eine Lebensversicherung abschließt, dem winken höhere Gewinnbeteiligungen, mehr Durchblick und handfeste Steuervorteile. Erwirtschaftet ein Versicherer Überschüsse aus dem Geld des Versicherten, der sich für eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung entschieden hat, so hat dieser Anspruch auf eine Überschussbeteiligung.

Zu diesen Überschüssen zählen auch die sogenannten stillen Reserven (noch nicht realisierte Gewinne). Diese können beispielsweise aus Kursgewinnen bei Aktien oder der Investition in Immobilien resultieren. Vorausgesetzt, die Gewinne wurden durch Beiträge des Versicherten erzielt.

Hierbei obliegt es den Versicherern, diese stillen Reserven offen zu legen und ihren Kunden jährlich über dessen Gewinn zu unterrichten. Bei Beendigung des Versicherungsvertrags erhält der Versicherte die Hälfte der stillen Reserven, die andere Hälfte geht an das Unternehmen, um ggf. auftretende Kursschwankungen ausgleichen zu können. So werden sowohl die Interessen des Versicherten als auch des Versicherers berücksichtigt.

Versicherungsnehmer haben nun ein Anrecht auf eine Mindestauszahlung. Künftig müssen die noch ausstehenden Beiträge anteilig erstattet werden. Ein Verlustgeschäft bleibt der vorzeitige Versicherungsaustritt aber auch weiterhin. Bei einer Kündigung werden die Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt. 

Wie es sich mit den Kosten verhält

Das Produktinformationsblatt zeigt Verbrauchern einen genauen Überblick über Abschluss- und Vertriebskosten auf. Reine Prozentangaben bei den Vertragskosten sind nicht mehr ausreichend, vielmehr sollen die konkreten Beträge in Euro angegeben werden.

Mittels einer Modellrechnung erhält der Versicherungsnehmer einen Einblick in die ihm zustehenden Leistungen und deren Kosten. Diese Prognosen müssen auf drei verschiedenen Zinssätzen basieren. So kann sich der Versicherungsnehmer von Anfang an vor Augen führen, wie viel er in seine Lebensversicherung investiert.

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