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Pflegerentenversicherung

Wozu eine Pflegerentenversicherung da ist

Die Pflegerentenversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine Rentenzahlung. Damit können die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundabsicherung von max. 1.470 Euro monatlich, die bei weitem nicht ausreicht.

Wer eine Pflegerentenversicherung benötigt

Menschen ab 50 Jahre. Ohne private Absicherung besteht die Gefahr, dass im Alter durch Pflegekosten die Ersparnisse aufgezehrt werden und man den Angehörigen „auf der Tasche liegt“. Leider ist es keine Seltenheit, dass das Haus oder die Eigentumswohnung bzw. die Altersvorsorge des Pflegebedürftigen geopfert werden.

Vorteil der privaten Pflegevorsorge: Auf die eigenen finanziellen Reserven muss nicht zugegriffen werden. Bei Eintritt des Pflegefalls bleibt die finanzielle Unabhängigkeit erhalten. Es besteht keine Gefahr, durch Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall zu werden.

Kunden im Alter 40 bis 50: In dieser Altersgruppe kennen viele Leute schon selbst Pflegefälle, seien es die eigenen Eltern, oder Freunde und Bekannte, die zu Pflegefällen geworden sind. Je früher Sie mit der Absicherung beginnen, umso niedriger wird die monatliche Beitragsbelastung.

Kinder, die ihre Eltern absichern wollen, denn ohne eine private Pflegerentenversicherung für ihre Eltern laufen sie Gefahr, mit in Anspruch genommen zu werden.

Warum Sie eine Pflegerentenversicherung benötigen

Der Bedarf für die private Absicherung des Pflegerisikos steigt immens, denn die Zahl der auf Pflege Angewiesenen wird sich aufgrund der steigenden Lebenserwartung und medizinischer Fortschritte bis 2030 um 60% erhöhen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind aber durch Höchstbeträge begrenzt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Grundsicherung und nicht als Vollversorgung konzipiert! Es entstehen erhebliche Pflegekosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind und von den Bedürftigen selbst oder nahen Familienangehörigen finanziert werden müssen. Im Pflegefall muss oft ein Betrag von 3.300 Euro und mehr monatlich zur Verfügung stehen. Übersteigen diese Kosten die Leistungen der Pflichtversicherung, geht es an das Ersparte des Pflegebedürftigen.

Im Klartext:
Ohne private Vorsorge muss der Pflegebedürftige
also auf die eigenen Ersparnisse zurückgreifen.

Die vorhandenen Vermögenswerte, z. B. Sparanlagen und das eigene Haus, werden herangezogen. Sind diese bei längerer Pflegezeit aufgebraucht, entsteht eine Abhängigkeit vom Sozialamt. Der dann fehlende Unterhalt (d.h. die Kosten für den Pflegebedarf) wird zunächst vom Sozialamt übernommen. Das Amt greift aber auf den unterhaltspflichtigen Ehepartner oder Verwandte 1. Grades (Kinder und Eltern) zurück! Eine über die Grundvorsorge der sozialen Pflegepflichtversicherung hinausgehende finanzielle Unterstützung vom Staat erfolgt erst dann, wenn das eigene verwertbare Vermögen aufgebraucht ist und die nächsten Angehörigen die entstandene Lücke nicht selbst schließen können! Das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen und zum Teil das Vermögen der unterhaltspflichtigen Angehörigen können dabei aufgebraucht werden.

Worauf man bei der Auswahl achten muss

  • Lebenslange Bezugsdauer der Rente: Die Rente sollte nicht auf ein Endalter begrenzt sein.
  • Nachversicherungsgarantie: Die Pflegerente kann bei bestimmten Ereignissen ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden.
  • Assistance Leistungen:
  • Viele Gesellschaften bieten besondere Zusatzleistungen, z.B. eine Pflegeplatzgarantie, Beratung, Organisation von diversen Hilfeleistungen,
  • Ist Demenz mitversicherbar?
  • garantierte Übernahme der vorliegenden gesetzlichen Pflegestufen II bzw. III?

Wie viel Sie absichern sollten

Zur Berechnung der monatlichen Deckungslücke zieht man von den anfallenden Pflegekosten die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung und die eigene Rente ab, z.B.

Deckungslücke - 1.030,- €
Platz im Pflegeheim  3.500,- €
./. ges. Pflegeversicherung  1.470,- € (max.)
./. eigene Rente  1.000,- €

Was eine Pflegerentenversicherung kostet

Der Beitrag für 1.000 Euro lebenslange Pflegerente für einen 50-jährigen Mann beträgt z. B. 53 Euro (Pflegerente mit 100 % Leistung in Pflegestufe III, 50 % Leistung in Pflegestufe II und eine einmalige Sofortleistung von 6 zusätzlichen Pflegerenten).

Welche Alternativen es gibt, um das Risiko abzusichern

Die Pflegerentenversicherung ist technisch gesehen eine Lebensversicherung. Alternativ werden von Krankenversicherern Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen angeboten. Bei der Pflegekostenversicherung werden die durch Rechnung nachzuweisenden tatsächlich entstandenen Kosten per Direktabrechnung zwischen Heim, Pflegedienst und Versicherer
– bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder Prozentsatz – erstattet. Allerdings müssen die Versicherten Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Regel zusätzlich selbst tragen. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte einen im Voraus vereinbarten Tagessatz, wobei die tatsächlichen Pflegekosten keine Rolle spielen.

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