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Riesterrente

Wozu eine Riesterrente da ist

Die Riesterrente soll staatliche Kürzungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Es handelt sich dabei um eine private Altersversorgung, die seit 2002 über verschiedene Förderstufen (Riestertreppen) staatlich gefördert wird. Seit 2008 ist die Endstufe erreicht. Ein Riestervertrag allein kann jedoch die Versorgungslücke fürs Alter nicht schließen. Denn er stellt im Wesentlichen eine Kompensation der Rentenkürzungen der staatlichen Rentenpolitik dar und sollte, sofern finanzieller Spielraum besteht, mit weiterem Vermögensaufbau kombiniert werden.

Wer eine Riesterrente benötigt

Jeder, der zum förderungsberechtigten Personenkreis gehört. Die Riesterrente gehört zu den Versicherungen, die sogar kritische Verbraucherschützer für unverzichtbar halten. Stiftung Warentest: „Riestern lohnt sich für alle.“ Auch der Presse ist immer wieder zu entnehmen, wie lukrativ die Riesterrente ist: „Die Riester-Rente entwickelt sich zum Erfolgsmodell: Bei keiner anderen Anlage bekommen Sparer so viel Geld geschenkt.“ (F.A.Z.), „Wer kann sollte Riestern“ (Die Welt). Selbst der vielen Versicherungsprodukten skeptisch gegenüberstehende Bund der Versicherten meint: „Die Riester-Rente ist für viele interessant. Empfehlenswert ist sie einerseits für Geringverdiener und Familien mit kleinen Kindern wegen der Zulagenförderung. Andererseits empfiehlt sie sich für Besserverdiener wegen des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs“.

Förderberechtigt sind:

  • Arbeitnehmer, Beamte
  • Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind
  • pflichtversicherte Handwerker
  • sonstige GRV-Pflichtige
  • Landwirte
  • voll erwerbsgeminderte Personen (GRV) und dienstunfähige Beamte

sowie die Ehegatten des oben angegeben Personenkreis mit einem eigenem Riester Vertrag (mittelbare Berechtigung)

Bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner direkt förderberechtigt ist, ist es möglich, dass beide Partner die staatliche Förderung erhalten (sog. mittelbare Förderberechtigung). Voraussetzung dafür ist, dass der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte einen Riester-Vertrag abschließt und einen Eigenbeitrag bezahlt, dann kann der mittelbar förderberechtigte Ehepartner einen Zulagenvertrag („Anhängselvertrag“) abschließen.

Warum Sie eine riestergeförderte Zusatzabsicherung benötigen

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten können. Langfristig wird die staatliche Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung von heute etwa 67 Prozent auf unter 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. Aufgrund dieser immer weiter zurückgehenden Leistungen ist es zwingend notwendig, ergänzend eigenverantwortlich private Vorsorge zu treffen, um im Ruhestand seinen Lebensstandard halten zu können.

Wie der der Staat die Riesterrente fördert

Jede(r) Förderberechtigte mit eigenem Riestersparvertrag erhält eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für jedes Kind, für das der Zulagenberechtigte Kindergeld bezieht, steigt die Förderung um 185 Euro pro Kind, solange der Kindergeldbezug fortläuft. Für alle ab 2008 geborenen Kinder beträgt die jährliche Kinderzulage sogar 300 Euro. Die Riesterrente ist daher für Familien besonders lukrativ, so erhält z.B. ein verheirateter Familienvater mit 2 Kindern mit einem Bruttojahresgehalt von 36.000 Euro eine staatliche Förderung von 678 Euro zu seinem Jahresbeitrag von 762 Euro.

Weil es aber nicht nur staatliche Zulagen, sondern auch Steuervorteile gibt, lohnt ein solcher Vertrag ebenso für Gutverdiener. Um die volle Zulage zu erhalten, muss beispielsweise ein Single mit einem steuerpflichtigen Vorjahreseinkommen von 40.000 Euro insgesamt 1.600 Euro (4 % von 40.000 Euro) in seinen Riestervertrag einzahlen. Abzüglich der staatlichen Zulage von 154 Euro muss er davon 1.446 Euro aus eigener Tasche aufbringen. Besonderes Bonbon: Der volle Betrag der Riester-Rente von 1.600 Euro ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar!

Für junge Leute ist Riester besonders interessant, denn seit 2008 erhalten alle Förderberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig einen Bonus von 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage. Die volle Zulage ist an die Bedingung geknüpft, dass dieser Eigenbeitrag zusammen mit den Zulagen mindestens 4% vom Bruttoeinkommen des Vorjahres beträgt. Wird weniger gespart, reduziert sich die Zulage entsprechend. Der Höchstbeitrag, der maximal in einen geförderten Riestervertrag eingezahlt werden kann, sind 2.100 Euro. Hinzu kommt der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einem Riester-Vertrag (unabhängig von den steuerlichen Höchstbeträgen für die Basis-Rente und für sonstige Vorsorgeaufwendungen). Die Rente schließlich wird dann in voller Höhe versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Dies ist vorteilhaft, da man als Rentner normalerweise einen niedrigeren Steuersatz hat als in der Zeit der aktiven Beschäftigung.

Worauf man bei der Auswahl achten muss

Bei der Altersvorsorge ist vor allem wichtig, welche Rentenleistung der Versicherungsnehmer später erhält. Dies richtet sich auch nach der Ausgestaltung, z. B. klassische oder fondsgebundene Police oder aber Fondssparplan. Neben den klassischen Verträgen mit Garantieverzinsung, bei denen die zusätzlichen Überschüsse hauptsächlich mit festverzinslichen Wertpapieren erwirtschaftet werden, gibt es fondsgebundene Rentenversicherungen, die die Chance auf eine höhere Rendite bieten.

Sicherheitsorientierte können eine klassische Privatrente wählen, diese bieten einen sicheren Garantiezins auf den Sparanteil (aktuell 2,25 %). Darüber hinaus wird dem Sparer eine Überschussbeteiligung gutgeschrieben, deren Höhe aber nicht garantiert ist. Dies bietet sich vor allem für Kunden an, die nur noch eine relativ kurze Zeit bis zum Rentenbeginn haben. Diese Kunden müssen auch einen Tarif auswählen, der kürzere Laufzeiten, z.B. fünf Jahre, zulässt.

Für alle Riesterverträge, auch fondsgebundene Policen, gilt: Die eingezahlten Beiträge bleiben garantiert erhalten. Insoweit besteht kein Verlustrisiko.

Eine Kapitalauszahlung in Teilraten ist nicht zulässig, allerdings kann man sich zu Beginn der Auszahlungsphase max. 30% des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen geförderten Kapitals auf einmal auszahlen lassen.

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