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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wozu eine Bauherrenhaftpflichtversicherung da ist

Ob Neubau, Umbau, Anbau oder Modernisierung, Baustellen stecken voller Risiken und Gefahren. Und auch das Warnschild „Vorsicht Baustelle – Betreten verboten“ befreit Sie keinesfalls von Ihrer Verantwortung. Im Schadensfall haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und das in unbegrenzter Höhe. Nach Ansicht der Richter haben Sie für alle Schäden einzustehen, die ein „Bauherr (normalerweise) hätte erkennen müsse bzw. erkennen können“. Ein weites Feld…

Wer eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt

Jeder Bauherr, also wirklich alle Personen – natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts – die ein Bauvorhaben „veranlassen“ und damit eine Gefahrenquelle schaffen.

Warum Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist der spezielle Versicherungsschutz während des Baus für alle direkt damit verbundenen Gefahren. Dabei hat sie genaugenommen sogar zwei Funktionen:

  1. Zunächst einmal deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung während der versicherten Bauzeit alle Ansprüche ab, die von Dritten an den Bauherrn gestellt werden. Sie ersetzt mit anderen Worten die unstrittigen Schäden Dritter.
  2. Bestehen die Ansprüche des Geschädigten aber nicht oder sind diese zwischen den Beteiligten umstritten, so muss die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Ansprüche vom Bauherren abwenden. Kommt es deshalb zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt der Versicherer sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung erfüllt also zusätzlich eine wichtige Rechtsschutzfunktion. Denn Streitigkeiten um Schuld oder Nichtschuld sind in der Regel langwierig, schwierig und teuer – gut also, wenn das Haftungsrisiko bis zum Bezug des Gebäudes versichert ist.

Welche Gefahren versichert sind

Die Gefahren für die Umgebung und die mit der Baustelle in Berührung kommenden Personen beginnen schon lange vor dem ersten Spatenstich, z. B.

  • mit der Einrichtung der Baustelle,
  • dem Aufstellen von Baubuden und Geräten,
  • dem Stapeln von Material oder
  • dem Beleuchten und Absperren des Baugeländes.

Und natürlich geht es auch nach dem ersten Spatenstich mit den potentiellen Gefahrenquellen munter weiter, von der ersten Bauausführung bis zu den letzten Aufräumungsarbeiten, ein kleiner Moment der Unachtsamkeit reicht.
Darüber hinaus ist eine mögliche Haftung auch außerhalb der Baustelle denkbar denkbar, wenn zum Beispiel jemand auf einem provisorischen Verbindungsweg zwischen Straße und fertigem Haus einen Unfall erleidet. Ja man kann selbst dann als sog. Gesamtschuldner haften, wenn durch die auf dem Bau beschäftigten Personen (z.B. private Bauhelfer oder Handwerker) Schäden bei Dritten verursacht werden.
Dass Bauherren in der Regel Laien sind, interessiert die Rechtsprechung nämlich nicht. Wegen der vielen Schadenmöglichkeiten gilt nach Ihrer Ansicht: Der Bauherr als Verfasser des Bauvorhabens „eröffnet“ eine Gefahrenquelle und ist allein deshalb schon verpflichtet, für die Abwendung von Personen- und Sachschäden zu sorgen (Verkehrssicherungspflicht). Selbst das man gewisse Vorkehrungen getroffen hat, reicht nach Ansicht der Richter nicht immer aus. Denn auch wenn neben dem Bauherrn andere Personen, wie z. B. ein extra zu diesem Zweck beauftragter Architekten oder der (Bau-) Unternehmer, Verkehrssicherungspflicht gewesen sind, der Bauherr hat diese Personen nach der Rechtsprechung nicht nur sorgfältig auszusuchen sondern auch während des Baus zu überwachen.

Wie lange der Versicherungsschutz gilt

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die während der Dauer der Bauzeit eintretenden Schadenereignisse und endet grundsätzlich mit der Bauabnahme. Es werden daher unterschiedliche Bauzeitenmodelle angeboten. Deshalb ist die Prämie eine nach der Dauer der Bauzeit bemessene und natürlich in Abhängigkeit von der Deckungssumme bemessene Einzelprämie. Darauf sollte man immer achten.
Wird ein Bau in Etappen errichtet, so besteht Versicherungsschutz für die gesamte, auch die zwischen den Bauabschnitten liegende, Zeit. Verzögert sich der Bau und dauert es dadurch länger als erwartet, so kann man die fehlenden Monate bei vielen Anbietern gegen einen geringen Zuschlag (nach-) versichern. Der Versicherungsschutz endet stets mit der Beendigung der Bauarbeiten (Bauabnahme, Bezug des Gebäudes), spätestens jedoch 2 Jahre nach Versicherungsbeginn, jedenfalls soweit kein abweichender Zeitraum vereinbart wird.

Wie viel Sie absichern sollten

Der Bauherr, dessen Finanzlage durch die Bauarbeiten meist ohnehin sehr angespannt ist, muß im Schadenfall über die Deckungssummen verfügen, die ihn vor zusätzlichen finanziellen Eigenbelastungen schützen. Erfahrungsgemäß stehen Personen- und Vermögensschäden in Vordergrund. Steigende Krankenhauskosten und hohe Rentenleistungen erfordern ausreichende Deckungssummen. Die Standarddeckungssummen betragen: 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Vereinbarung höherer Deckungssummen ist möglich und wird auch empfohlen. Die Gesamtleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der Deckungssummen.

Was eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kostet

Der Beitrag für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist abhängig von der Bausumme den vereinbarten Leistungen und natürlich der gewünschten Deckungssumme.
Für ein Gebäude mit einem Neubauwert von 220.000 Euro liegt der Beitrag für die 3 Mio. Euro Standard Deckung zwischen knapp 80 und 130 Euro, für 5 Mio. Euro Deckungssumme liegt der Beitrag zwischen 95 und 155 Euro. Es handelt sich um eine einmalige Prämie, mit der der Bauherr dann bis zur Beendigung der Bauarbeiten (i. d. R. für bis zu maximal 2 Jahren, Verlängerung ist möglich) geschützt ist.

Welche Alternativen es gibt, um das Risiko abzusichern

Ist die Bausumme nur gering (z. B. bei Um- oder Anbauten einer Garage oder einer Terrasse) sollte zunächst die eigene Privathaftpflichtversicherung überprüft werden. Oft ist das Bauherrenrisiko dort bis zu einer bestimmten Bausumme mit eingeschlossen.
Aber Achtung! Meist gilt eine Art „Alles oder Nichts Prinzip“. Wird also der in Ihrer privaten Haftpflichtpolice genannte Betrag auch nur um einen Euro überschritten, dann besteht dort keine Deckung. Das gesamte Bauvorhaben muss dann vom ersten Euro an über eine eigenständige Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.

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