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Diensthaftpflichtversicherung

Wozu eine Diensthaftpflichtversicherung da ist

Eine Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die während der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Bediensteter des Staates entstehen. Sie reguliert Ansprüche eines durch Sie Geschädigten auf Schadenersatz und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Zu beachten ist, dass Geschädigte sich zunächst nicht an den Schädiger direkt wenden, sondern nur an dessen Dienstherren.

Wer eine Diensthaftpflichtversicherung benötigt

Die Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung ist ausschließlich für Beamte oder Angehörige des Staatsdienstes gedacht. Sie kann von Angestellten des öffentlichen Dienstes, Lehrern, Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern, Angehörigen des Justizdienstes, Bewährungshelfern, Angehörigen der Polizei und Zollbehörde, der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, usw. abgeschlossen werden.

Warum Sie eine Diensthaftpflichtversicherung benötigen

Da Schäden die während der Dienstzeit entstehen nicht durch eine private Haftpflichtversicherung gedeckt sind, benötigt man eine Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung.

Grundsätzlich kommt Ihr Dienstherr für einen Schaden, der während Ihrer Dienstzeit verursacht wird auf. Jedoch nicht wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, in diesem Fall kann der Dienstnehmer vom Beamten die entstandenen Kosten zurück fordern. Nun kommt die Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung zum Einsatz: Sie prüft zuerst einmal die Frage der Haftpflicht und der groben Fahrlässigkeit und setzt sich mit dem Dienstherren des Beamten auseinander.

Sofern entstandene Ansprüche auf Schadenersatz gerechtfertigt sind, werden diese übernommen, bei zu Unrechter Forderung abgewehrt. Kommt es gar zu einem Rechtsstreit mit dem Geschädigten, so werden diese Kosten ebenfalls übernommen und falls notwendig Rechtsschutz gewährt.

Bei einem Verlust von Dienstschlüsseln, können sogar Kosten bis zu einer Höhe von € 15.000 gedeckt werden.

Was eine Diensthaftpflichtversicherung kostet

Vergleicht man eine Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung mit anderen Haftpflichtversicherungen sind die Beiträge verhältnismäßig gering. Ein 40-jähriger Beamte des öffentlichen Dienstes würde z.B. zwischen 25 und 145 € jährlich an Beitrag zahlen. Jedoch sollte man die verschiedenen Versicherer auf Preis und Leistung vergleichen, was Sie in unserem Vergleichsrechner relativ einfach tun können.

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