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Jagdhaftpflichtversicherung

Wozu eine Jagdhaftpflichtversicherung da ist

Mit dem Jagdsport gehen auch immer bestimmte Risiken einher. Daher hat der Gesetzgeber für alle Jäger die Pflicht zum Abschluss einer Jagdpflichtversicherung vorgesehen.
Sie ist aber ebenso für Forstbeamte, Waffenbesitzer, Jagdaufseher, Jagdveranstalter und -pächter und Falkner ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Absicherung. 

Wer eine Jagdhaftpflichtversicherung benötigt

Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist sowohl für Jäger, als auch für Nicht-Jäger von Bedeutung. Für Jäger ist die Jagdhaftpflichtversicherung nach dem Bundesjagdgesetz eine Pflichtversicherung und muss bei der jeweiligen Jagdbehörde vorgelegt werden. Ohne Jagdhaftpflichtversicherung erfolgt keine Lösung des Jagdscheins.

Was eine Jagdhaftpflichtversicherung leistet

Ein Wanderer wird durch herumirrende Kugeln verletzt. Ein fremder Hund wird mit Wild verwechselt und erschossen. Ein Jagdhund reißt eine Radfahrerin vom Fahrrad. Es kommt zu Schadensersatzforderungen…

Generelle Aufgabe der Jagdhaftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen. Daher prüft der Versichere zunächst die Frage, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind. Wenn ja, leistet er die Wiedergutmachung des Schadens in Geld. Wenn nein, wehrt er unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt er für sie den Prozess und trägt die Kosten.
Und da selbst dann zu Schäden kommen kann, wenn Sie selbst sich nichts vorzuwerfen haben, sind normalerweise folgende Personengruppen mit in den Versicherungsschutz einbezogen:

  • Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist),
  • Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist oder
  • nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes (z.B. Ihre Ehefrau oder Kinder)

Das ist deshalb so wichtig, weil es im Jagdgewerbe schnell zu Schäden kommen kann, die zu enormen finanziellen Belastungen führen (Schmerzensgeld, lebenslange Rente, ect).

Eine Jagdhaftversicherung ist daher an erster Stelle zum Schutz Dritter wie z.B. vorgesehen.
Sie bewahrt Jäger vor finanziellen Nöten im Falle eines Schadens an Gegenständen oder Personen. Darüber hinaus deckt die Jagdhaftpflichtversicherung weitere Schmerzensgeldansprüche von zu Schaden gekommener Personen oder von deren Angehörigen, das Produktrisiko, welches durch die Veräußerung erlegter Tiere vorhanden ist, einen Diebstahl der Jagdausrüstung, jegliche Vermögensschäden und die Abdeckung noch offener Forderungsfälle ab.
Versichert werden können in der Regel ebenso eine bestimmte Anzahl an Jagdhunden, Beizvögel und Frettchen.

Worauf man bei der Auswahl achten muss

Generell gilt, dass man die jeweiligen Konditionen und Bedingungen der Jagdhaftpflichtversicherung genau lesen sollte. Denn es gibt deutliche Unterschiede. Auch die Versicherungssumme variiert je nach Angebot.
Bei Auslandsaufenthalten sollte darauf geachtet werden, ob sich die Jagdhaftpflichtversicherung lediglich auf Deutschland oder die ganze Welt bezieht. In den meisten Fällen sind jedoch befristete Aufenthalte im Ausland eingeschlossen. Oftmals sind besondere Prämien zu leisten, damit der volle Versicherungsschutz gewährleistet ist. Diese sind beispielsweise vom versicherten Risiko und anderen Komponenten, welche für die Jagdhaftpflichtversicherung bedeutsam sind, abhängig. 

Ein Vergleich von Anbietern, die eine Jagdpflichtversicherung im Programm haben, lohnt sich! 

Wie viel Sie absichern sollten

Die Versicherungssumme sollte so hoch wie möglich sein. Der Gesetzgeber verlang für die Ausstellung eines Jagdscheins den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung die mindestens 50.000 Euro für Sachschäden und mindestens 500.000 Euro für Personenschäden vorsieht.
Das ist eindeutig zu wenig, da Sie selbst unbegrenzt für einen Schadenhaften.
Empfehlenswerte Produkte beinhalten eine Versicherungssumme zwischen ab 3 und bis zu 15 Mio. EUR, und zwar pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

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