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Kraftfahrzeugversicherung

Was beinhaltet die Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jeder in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassene PKW muss einer solchen Versicherung unterliegen. Wie jede Haftpflichtversicherung leistet die Versicherung für Schäden, die Sie Anderen im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug zufügen.

Wenn Sie z.B. mit Ihrem Auto ein anderes Auto beschädigen oder gar einen Menschen verletzen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die hierfür anfallenden Kosten. Auch zuständig ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung beispielsweise, wenn Sie im Einkaufszentrum Ihr Fahrzeug beladen, der Einkaufswagen wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. In diesen Zuständigkeitsbereich der Haftpflichtversicherung gehören derartige Unglücke, die unmittelbar oder mittelbar mit der Nutzung des Fahrzeugs zusammenhängen. 

Was beinhaltet die Kfz-Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings leistet die Teilkaskoversicherung, wie folgt, nur in bestimmten Fällen: Glasschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagel-, Sturm- und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z.B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Sie erhalten bei Glasschäden "Naturalersatz", das heißt, die alte Scheibe wird ersetzt. Wird das Fahrzeug hingegen z.B. durch Hagel beschädigt oder gar entwendet, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert. Darunter versteht man den Wert, den man für eine Sache gleicher Art und Güte aktuell zu zahlen hätte.

Was beinhaltet die Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine Ergänzung zur Teilkaskoversicherung und erweitert den Versicherungsschutz auf:

  • Schäden durch Vandalismus oder der mutwilligen Beschädigung Dritter am Fahrzeug des Versicherungsnehmers.
  • Schäden am eigenen Kraftfahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall.

Bei Vandalismusschäden handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten mutwillig am Fahrzeug verursacht werden. Ein Beispiel ist mit einem Schlüssel verursachte Kratzer an einem Auto, die ein Dritter absichtlich herbeiführt.

Abweichend von der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung, genau wie bei der Haftpflicht, ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.

Wann ist es sinnvoll, die Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln

Wer seinen Versicherungsschutz verringert, geht naturgemäß davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Das muss aber nicht zwangsläufig so sein, denn die Beitragsberechnung erfolgt in der Teilkasko aufgrund eines Festbetrages und in der Vollkasko auf der Basis eines Grundbeitrages und der Berücksichtigung eines Schadenfreiheitsrabattes.

Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei gefahren und z.B. bei 30% Rabatt in der Vollkasko angelangt, für die Sie beispielsweise 165 EUR zu zahlen hätten und für die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 150 EUR. In einem solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nicht sinnvoll. Informieren Sie sich bitte vorher über die konkrete Ersparnis und überlegen dann, ob sich eine Vertragsänderung rentabel ist.

Eine weit verbreitete Meinung lautet auch, dass man nach vier Jahren von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln sollte. Auch das kann man nicht allgemein gelten lassen! Angenommen ein Fahrzeug ist jetzt im fünften Jahr noch 10.000 EUR wert. Nehmen wir weiter an, dass Sie nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellen und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursachen. Mit den Reparaturkosten von z.B. 5.000 EUR stehen Sie dann alleine da.

Auch hier gilt: Vergleichen und Abwägen lohnt und kann Ihren Geldbeutel schonen!

Wie sinvoll sind Schutzbrief - Leistungen

Bei Einschluss eines Schutzbriefes über den Versicherer, erhält der Versicherungsnehmer Hilfe im Fall einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder teilweise für sich selbst (Personenhilfe). Die Hilfe kann z.B. wie folgt aussehen:

  • Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Kraftfahrzeugs am Unfall-/Pannenort.
  • Abschleppen: Transport in die nächste Werkstatt.
  • Fahrzeugbergung.
  • Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum Fahrzeug. Mietwagen, Bahn, Flug.
  • Fahrzeug-Rücktransport (Meist nur aus dem Ausland).
  • Ersatzteil-Versand (Meist nur aus dem Ausland).
  • Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers.
  • Fahrzeugunterstellung.
  • Übernachtungskosten.
  • Nutzungsausfall.
  • etc.

Wie sinvoll ist die Insassenunfallversicherung

Anders als bei einer allgemeinen Unfallversicherung, haben die versicherten Personen Versicherungsschutz nur für erlittene Unfälle durch rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeugs. 

Die Insassenunfallversicherung wird hauptsächlich als Pauschalsystem angeboten, auch nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.

Aufgrund der Neuregelung im Rahmen des VVG haben die Insassen aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs heraus generell Versicherungsschutz über die Kfz – Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund erachten die Experten diese Art des Versicherungsschutzes als überflüssig.

Wie sinvoll ist die Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung bietet den Versicherungsschutz bei der Entschädigung durch selbst- oder mitverschuldeten Unfälle für die berechtigten Fahrer in der Kfz - Haftpflichtversicherung (Auch Versicherungsnehmer).

Übernahme der Kosten wie:

  • Verdienstausfall
  • Haushaltshilfe
  • Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente
  • Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen)
  • etc.
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