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Photovoltaikversicherung

Wozu eine Photovoltaikversicherung da ist

Wer eine Photovoltaikanlage errichten und betreiben möchte, muss dafür eine Menge Geld investieren. Je nach Ausführung bedarf eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus eine Investitionssumme von 10.000 bis 50.000 EUR. Werden fremde Dächer (mit-) genutzt kann es auch noch mehr werden. Eine erhebliche Investition also, über deren Sicherheit man ruhig einmal in Ruhe nachdenken sollte.

  • Sachschäden:
    Gleichgültig ob es sich um eine Dach-, Fassaden- oder Bodenmontage handelt, die Anlage steht nun mal das ganze Jahr über im Freien. Sie ist sozusagen schon durch ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt.
    Denn Naturgewalten (Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag oder Frost) nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu. Neben der Witterung gibt es aber auch Beschädigungen durch Tiere (Marderbisse) und natürlich Gefahr durch Menschen, die nicht immer nur Gutes im Sinn haben (Vandalismus, Diebstahl, ect.).
  • Betreiberhaftung: 
    Als Eigentümer / Betreiber ist man außerdem für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich. Werden durch die Anlage Dritte geschädigt, etwa weil sich bei einem Sturm ein Teil der Anlage löst und ein parkendes Auto beschädigt oder gar einen Passanten verletzt, muss man die Schäden bezahlen (sog. Betreiberhaftung).
  • Gewerbliche Haftung: 
    Den wenigsten Anlagenbetreibern ist außerdem bewusst, dass Sie durch das Einspeisen des von ihnen erzeugten Stroms in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens selbst unternehmerisch tätig werden. Der Grund: Sie erhalten dafür eine Vergütung vom Energieversorgungsunternehmen.
  • Umwelthaftung:
    Darüber hinaus können Schadenersatzansprüche Dritter bei Umweltschäden entstehen, z.B. durch Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat.
  • Ertragsausfallrisiko 
    Wer eine Anlage installiert, rechnet natürlich auch mit Einnahmen aus der Einspeisevergütung. Teilweise werden diese Erträge sogar in Finanzierungskonzepte mit eingebunden. Wenn die Solaranlage aber bis zur Reparatur eines Schadens stillsteh, dann kommt es zu Ertragsausfällen. Unter Umständen kann dadurch die gesamte Finanzplan in Gefahr geratent.

Wer eine Photovoltaikversicherung benötigt

Jeder, der eine Photovoltaikanlage errichten und betreiben möchte bzw. dies bereits tut. 

Warum Sie eine Photovoltaikversicherung benötigen

Die Photovoltaikversicherung ist eine sog. Allgefahrenversicherung (Allgefahrendeckung). Das Bedeutet, dass die Photovoltaikversicherung grundsätzlich alles versichert was nicht explizit an anderer Stelle (Bedingungswerk) oder auf dem Antrag (gezielte Abwahl bestimmter Schutzbereiche) des Versicherungsnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde.
Der Risikoschutz dieser Policen damit ist wesentlich umfangreicher als ein partieller Einschluss über die eigene Wohngebäudeversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung jemals seien kann.
Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Darüber hinaus werden im Schadenfall auch Aufräum- Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Erd-, Maurer- und Stemmarbeiten, sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein. Enthält die Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz, ist man bei Regressansprüchen Dritter finanziell auf der sicheren Seite.

Welche Alternativen es gibt, um das Risiko abzusichern

Versicherung der Photovoltaikanlage gegen Sachschäden
In einigen Wohngebäudeversicherungen sind kleinere Photovoltaikanlagen u. U. bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag mitversichert. Dies sollte man zunächst einmal prüfen. Allerdings kann sich durch eine nachträglich installierte Photovoltaikanlage dann der Wert der Immobilie erhöhen- es besteht die Gefahr der Unterversicherung, wenn man jetzt den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst. Dies kann zur Folge haben, dass die Wohngebäudeversicherung später Schäden unter Umständen nicht vollständig ersetzt. Wer also den nachträglichen Einbau einer Solaranlage plant, sollte frühzeitig Kontakt mit seinem Wohngebäudeversicherer aufnehmen.

Wenn neue Anlagen zusammen mit dem Gebäude errichtet werden oder wenn Photovoltaikanlagen bisher nicht ausreichende in der Wohngebäudeversicherung mit abgesichert sind, dann besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, die Photovoltaikanlage gegen einen Aufpreis nachträglich in die bestehenden Verträge mit aufzunehmen bzw. diese Verträge entsprechend auszugestalten.

Haftung für Schäden gegenüber Dritten
Wer bereits eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung besitzt kann mit dem Versicherer i. d. R. vereinbaren, dass die Haftung für die Photovoltaikanlage mit in die Versicherung aufgenommen wird. Dabei sollten dann aber auch wirklich alle risiken /Umwelthaftung, Betreiberhaftung und gewerbliche Haftung) mit abgesichert sein.
Wo keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung besteht, sollte man vorsorglich noch mal die Unterlagen der privaten Haftpflichtversicherung überprüfen. Bei einigen Anbietern ist dort der Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage integriert oder es ist eine Erweiterungsmöglichkeit vorgesehen.

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