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Beteiligungen / Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds sind eine in der Breite noch etwas weniger bekannte, aber seit Jahrzehnten in Deutschland etablierte Form der Kapitalanlage. Man spricht in diesem Zusammenhang auch gerne von der Königsklasse der Geldanlagen.
Der Grund:

  • Die hohen Renditechancen gut geführter geschlossenen Fonds, 
  • die zeitlich befristete Investition, 
  • ein Investition die überwiegend in Sachwerte erfolgt und 
  • eine Wertentwicklung die unabhängig von den Aktienmärkten ist. 

Zusammengenommen führen diese Gründe dazu, dass geschlossene Fonds heute in jedes gut diversifizierte Portfolio gehören, das auf einen langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet ist. 

 

Was einen Fonds zu einem geschlossenen Fonds macht

Auch geschlossene Fonds bündeln als eine Art Kapitalsammelstellen zunächst einmal das Kapital mehrerer Anleger. Im Gegensatz zu den offenen Fonds wird das Kapital der Anleger dabei aber

  • für ein vorher genau bestimmtes Projekt oder Objekt gesammelt, 
  • nur innerhalb eines vorher festgelegten Plazierungszeitraums eingeworben und ist
  • durch den Verkauf einer von vornherein festgelegten und begrenzten Zahl von Anteilen begrenzt. 

Da die Höhe des benötigten Kapitals und damit die Zahl der verfügbaren Anteile also von Beginn an feststeht, erklärt sich der Begriff „geschlossener Fonds“ quasi von alleine: Sind alle Anteile ausgegeben und ist damit das kalkulierte Volumen des Fonds erreicht, dann kann der Fonds von niemanden mehr erworben /gezeichnet werden. Er wird geschlossen! 

Wie ein geschlossener Fonds organisiert ist

Geschlossene Fonds sind in der Regel in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG organisiert. Der Anleger wird mit der von ihm erworbenen Beteiligung steuerlich und haftungsrechtlich zum Kommanditgesellschafter und somit zum Mitunternehmer. Auf geschlossene Fonds finden daher auch die ganz normalen Regeln des Handels- und Gesellschaftsrecht Anwendung, d.h. es gilt das Handelsgesetzbuch (HGB) und das GmbH-Gesetz.

Aufgrund des von Beginn an beschränkten Fondsvolumens können sich an einem geschlossenen Fonds selten mehr als tausend Anleger beteiligen. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, beteiligen sich die Anleger an den Beschlüssen der Gesellschaft in der Regel über einen Treuhänder, der ihre Gesellschafterrechte grundsätzlich weisungsgebunden ausübt, sofern sie dies nicht – z.B. in einer Gesellschafterversammlung – persönlich tun.

Welche Typen von geschlossenen Fonds es gibt

Die Projekte, für die Geschlossene Fonds um das Kapital der Anleger werben, sind so vilschichtig wie das Wirtschaftsleben. Besonders gängige Investitionsgüter für geschlossene Fonds, nach denen man die geschlossenen Fonds in bestimmte Grupen eiteilen kann, sind: 

  • Schiffe (Schiffsfonds)
  • Anlagen zur Produktion regenerativer Energien (z. B. Windkraft, Biogas oder Solarenergie)
  • Private Equity Fonds
  • Infrastrukturfonds
  • Containerfonds
  • Immobilien im In- und Ausland
  • Zweitmarktpolicen von Lebensversicherungen (US-Life, Britische Leben, Deutsche Leben)
  • Leasingfonds
  • Mischfonds
  • spezielle Themenfonds wie z.B. Medizintechnik oder Rohstoffe

Wo man Informationen über einen bestimmten geschlossenen Fonds findet

Möchte man sich vor der sog. Zeichnung, also der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds, Information über die Art, rechtliche Ausgestaltung sowie wirtschaftliche und steuerliche Bedingungen der Beteiligung verschaffen, so findet man diese im Emissionsprospekt (Verkaufsprospekt). Dieser wird für in Deutschland als Kapitalanlage zum Vertrieb zugelassene Fonds von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)  auf inhaltliche Richtigkeit und vollständige Angaben überprüft, bevor der Fonds überhaupt zugelassen wird.

Da die BaFin den Emissionsprospekt wie gesagt in erster Linie unter formellen Gesichtspunkten (formgemäße Prospektierung) prüft, hat sich als echtes Kontrollinstrument mittlerweile ein zusätzliches Gutachten nach dem Prospektierungsstandard gemäß IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) durchgesetzt, der sich bei geschlossenen Fonds IDW S4 nennt.
Wird Ihnen ein Fonds angeboten, für den es kein solches Gutachten nach IDW S4 gibt, sollten sie besonders umsichtig agieren.

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