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Hunde-Krankenversicherung

Wozu eine Hunde-Krankenversicherung da ist

Der Hundebesitzer pflegt und versorgt seinen Liebling üblicherweise mit viel Liebe und Zeitaufwand und trotzdem kann es dann passieren: Der Unfall oder die Erkrankung. Schnell können dann die Kosten für die Behandlung in die Höhe schießen und manchen Hundefreund in die Enge treiben. Hier ist eine Hunde-Krankenversicherung, die die Kosten übernimmt vorteilhaft und lässt den Kummer über das geliebte Tier leichter ertragen. Selbst bei einem kleinen Hund, der nur eine kleine Box beim Veterinär belegt, kommen nach einer Woche stationärem Aufenthalt schnell mal ein paar hundert Euro zusammen - von einer kostenintensiven Operation mal ganz abgesehen. Eine Hunde-Krankenversicherung übernimmt diese Kosten.

Welche Arten der Hundeversicherung gibt es

Im ärztlichen Versorgungsbereich gibt es zwei Möglichkeiten, seinen Hund für den Ernstfall abzusichern: Eine Hunde-Krankenversicherung – die praktisch alles abdeckt – oder eine reine Hunde-OP-Versicherung ausschließlich für Operationskosten.

Es gibt nur eine Hand voll Anbieter von Hunde-Kranken-Versicherungen und Hunde-OP-Versicherungen auf dem Markt, die Unterschiede hingegen sind teilweise erheblich. Bei der Auswahl der richtigen Hunde-Krankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung muss man viele Kriterien berücksichtigen: 

Welche Kriterien sollten beachtet werden

Das Eintrittsalter ist oft eingeschränkt. Hat man aber seinen Hund einmal versichert, kann man den Versicherungsschutz der Hunde-Krankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung ein Hundeleben lang in Anspruch nehmen.

Die Wartezeit zur Inanspruchnahme der Hunde-Krankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung liegt je nach Anbieter zwischen einem und drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt allerdings für die Behandlung von Unfällen.

Zu beachten ist auch die Begrenzung der Kostenübernahme pro Jahr, die in der Hunde-Krankenversicherung je nach Anbieter zwischen 500 € und 3.600 € liegt, in der reinen Hunde-OP-Versicherung zwischen 1.500 € und 3.600 €. Für die Behandlung der Folgen von Verkehrsunfällen im öffentlichen Straßenverkehr und auch in der reinen Hunde-OP-Versicherung bieten manche Anbieter Versicherungsschutz ohne Kostenbegrenzung. Hat man die Hunde-Krankenversicherung im zurückliegenden Versicherungsjahr nicht in Anspruch genommen, erhöht sich bei manchen Anbietern die Kostenübernahme pro Jahr. Teilweise sind auch Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen je Schadenfall vereinbart.

Der Tierarzt richtet sich nach der tierärztlichen Gebührenordnung, er darf aber bis zum dreifachen Satz für eine Behandlung berechnen. Je nach Versicherer wird der zwei- oder dreifache Satz bezahlt.

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