unabhängige Beratung • aktuelle Information • Kontinuität


Private Pflegezusatzversicherungen

für Mitglieder gesetzlicher und privater Krankenkassen

Wozu eine private Pflegezusatzversicherung da ist

Wer dauerhaft hilfe- und pflegebedürftig ist (nach Krankheit oder Unfall) und dessen Gesundheitszustand sich nicht mehr verbessern lässt, ist ein „Pflegefall“. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung soll der Finanzierung der Hilfen durch Angehörige oder durch Fachpflegepersonal zu Hause oder im Pflegeheim dienen. Die Kosten der notwendigen Pflege trägt die Pflege-Pflichtversicherung aber nur zur Hälfte. Es entstehen erhebliche Pflegekosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind und von den Bedürftigen selbst oder nahen Familienangehörigen finanziert werden müssen. Diese können ohne Zusatzversicherung schnell in den finanziellen Ruin führen.

Wer eine private Pflegezusatzversicherung benötigt

Bereits Kinder können durch Unfall oder schwere Krankheiten dauerhaft pflegebedürftig sein.

Achtung:
Eine Pflegezusatzversicherung oder eine Pflegerentenversicherung kann man nur abschließen, solange man gesund ist. Wenn aber z. B. eine Herzerkrankung, Diabetes oder eine Wirbelsäulenerkrankung bereits vorliegt, ist keine Pflegezusatzversicherung mehr zu abzuschließen. Daher sollte die Versicherung in jungen Jahren erfolgen – s p ä t e s t e n s in den Jahren ab 30 – bevor stress- oder altersbedingte Erkrankungen einen Abschluss verhindern.

Warum Sie eine private Pflegezusatzversicherung benötigen

Pflegekosten zehren Ihr gesamtes vorhandenes Kapital auf. Durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligungen von 1.500 Euro sind aktuell die Norm. Ist das Vermögen nach längerer Pflegezeit aufgebraucht, entsteht eine Abhängigkeit vom Sozialamt. Der dann fehlende Unterhalt (d. h. die Kosten für den Pflegebedarf) wird zunächst vom Sozialamt übernommen. Das Amt greift aber auf den unterhaltspflichtigen Ehepartner oder Verwandte 1. Grades (Kinder und Eltern) zurück! Das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen und zum Teil das Vermögen der unterhaltspflichtigen Angehörigen können dabei aufgebraucht werden. Der Abschluss der Pflegezusatzversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor Eigenzahlungen zur Pflege, aber auch vor Verlust des Altersversorgungs- oder Unternehmensfinanzierungskonzepts. Auch wird Ihr Erbe oder das Ihrer Kinder gewahrt.

Worauf man bei der Auswahl achten muss

In jedem Fall sollten Leistungen für alle Pflege-stufen versichert sein – nicht nur für den Härtefall Pflegestufe III (90% der bekannten heutigen Pflegefälle sind kein Härtefall, Krebserkrankte werden aktuell üblicherweise in Stufe I eingestuft).
Ein Vertrag mit Dynamik-Angeboten auch im Versicherungsfall ist vorzuziehen, um die Inflation auszugleichen.

Die Absicherung sollte unabhängig vom Partner gestaltet sein, um dem Bedarf auch nach einem Verlust des Partners in jedem Fall gewachsen zu sein. Sie sollte auch standhalten, wenn der Partner in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben möchte und ggfs. nicht mit in ein Pflegeheim einzieht.

Für Singles haben bestmögliche Assistance-Leistungen (Rufdienste, Einkaufsdienste etc.) große Vorteile.

Solange auch Pflege durch Angehörige denkbar und gewünscht ist, sollte die Leistung „Laienpflege“ mitversichert sein.

Der Versicherer sollte auf Wartezeiten und Karenzzeiten verzichten.
Sofern eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen wird oder besteht, sollte, wenn möglich, die Pflegezusatzversicherung im gleichen Vertrag abgeschlossen werden. So ist gewährleistet, dass alle Fristen und Vorgänge von Zahlungsabgrenzungen zwischen Kranken- und Pflegeversicherung moderat und effizient abgewickelt werden, wenn man selbst als pflegebedürftige Person die Abwicklung, Verwaltung und Kontrolle den Versicherern überlassen muss.
Viele Menschen planen Ihren Ruhestand in südlichen Ländern, so dass dieser Geltungsbereich versichert sein sollte.

Wie viel Sie absichern sollten

Die Pflegeversicherung zahlt Leistungen nach dem ärztlich festgestellten Pflegebedarf – in Pflegestufen I (gering), II (voll), III (Härtefall-rund um die Uhr).

Pflegestufe I, II oder III?

Gestaffelt nach Pflegestufe I-III sollten mindestens monatlich 1.500 Euro bzw. ein Tagessatz von 50 Euro versichert werden um den aktuell entstehenden Zuzahlungen passend zu begegnen.

Was eine private Pflegezusatzversicherung kostet

Für z. B. eine 30-jährige Frau kostet diese Absicherung in einem guten Tarif monatlich ca. 15 Euro, für einen Mann zwischen 20 und 25 Euro. Für z. B. eine 40-jährige Frau kostet diese Absicherung monatlich ca. 35 Euro, für einen Mann ca. 26 Euro.
60-jährige zahlen 70 bis 140 Euro je nach Tarifausstattung, der Kinderbeitrag liegt bei ca. 5,50 Euro monatlich.

Der Versicherungsabschluss ist nur für gesunde Personen möglich – checken Sie gern mit einem Fragebogen, ob Sie aktuell (noch) einen Vertrag schließen können.

Welche Alternativen es gibt, um das Risiko abzusichern

Lebensversicherungsunternehmen bieten eine Pflegerentenversicherung an. Die Pflegerentenversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine Rentenzahlung.

Private Pflegezusatzversicherungen-Vergleichsrechner Button