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Private Krankentagegeldversicherung

für Mitglieder gesetzlicher und privater Krankenkassen

Wozu eine private Krankentagegeldversicherung da ist

Wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall länger ausfallen und arbeitsunfähig sind, können Sie keine Einkünfte erzielen. Eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit bedeutet damit für Arbeitnehmer und auch für Selbstständige ein finanzielles Risiko. Bei Arbeitnehmern endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in der Regel nach sechs Wochen, bei Selbstständigen und Freiberuflern verursacht eine Krankheit Einkommensverluste ab dem ersten Tag.
Die Krankentagegeldversicherung schützt Sie vor finanziellen Einbußen Ihres Einkommens, denn bei Arbeitsunfähigkeit können Sie keine Einnahmen erzielen, aber Ihre finanziellen Verpflichtungen (Miete, Lebensunterhalt, Versicherungen) laufen weiter. Können Sie diesen nicht nachkommen, können Sie leicht in finanzielle Not geraten.

Wer eine private Krankentagegeldversicherung benötigt

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, welches Arbeitseinkommen erzielt – als Angestellter oder als selbständiger Unternehmer – sollte das Einkommen in voller Höhe ohne Abzüge versichern. Denn gerade im Krankheitsfall kann niemand auf das gewohnte Nettoeinkommen verzichten - es muss weiterhin zur Sicherung der laufenden Lebenskosten fließen.

Warum Sie eine private Krankentagegeldversicherung benötigen

Angestellte sind als Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen grundsätzlich unterversichert, da das gesetzliche Kassensystem die Versicherung von 100% des Nettogehaltes nicht vorsieht. Die Lücke bis zur tatsächlichen Versicherung des Nettoverdienstes sollte daher immer privat versichert werden.

Auch für Selbstständige ist das Krankentagegeld Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung problematisch.
So fehlt im „Normaltarif“ der Selbständigen die Möglichkeit selbst zu entscheiden, nach wie viel Tagen der Arbeitsunfähigkeit Sie eigentlich das erste Krankentagegeld erhalten.
Die meisten Kassen zahlen hier frühestens nach 6 Wochen Krankheit das erste Tagegeld, also relativ spät. Dieses Taggeld ist außerdem noch in seiner maximalen Höhe begrenz, wodurch für viele Selbstständige gleich wieder die nächste „Lücke“ entsteht.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Problematik erkannt. Besonders spannend ist aber wie einige von Ihnen darauf reagieren um die begehrte Selbstständigen an sich zu binden. Sie bieten Selbständigen einfach an, doch in einen Wahltarif der jeweiligen Krankenkasse zu wechseln, z.B. weil da der Anspruch auf das Krankentagegeld dort viel früher einsetzt als erst nach 6 Wochen Krankheit.
Vorsicht! Entscheidet man sich für einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse (egal für welchen), so ist man für mindestens drei Jahre an diese gesetzliche Krankenkasse gebunden. Und zwar auch dann, auch wenn Sie den Beitrag erhöht (einen Zusatzbeitrag einführt).
Generell weisen alle von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Angebote erhebliche Lücken im Leistungsumfang auf, die zu schweren finanziellen Einbußen führen können. Dies gilt sowohl für die Wahltarife der Krankenkassen als auch für die Angebote von deren Kooperationspartnern.

Nur die private Krankenversicherung bietet umfangreichen Schutz zum bezahlbaren Beitrag für den Ernstfall.

Worauf man bei der Auswahl achten muss

Eine private Krankentagegeldversicherung sollte rechtzeitig abgeschlossen werden, da sie nur gesunde Personen aufnimmt. Personen mit Vorerkrankungen müssen hingegen mit Leistungsausschlüssen oder auch Ablehnung des Vertrages rechnen. Ein Versuch der Antragsstellung lohnt sich wegen besserer Leistungen aber grundsätzlich immer.

Es gibt nur geringe Preisunterschiede bei den privaten Krankentagegeldtarifen, aber im Leistungsbereich einige Kriterien, auf die man achten sollte. Arbeitnehmer oder Unternehmer, die sich beruflich auch im Ausland aufhalten, sollten darauf achten, dass der Krankentagegeldschutz auch bei im Ausland auftretender Arbeitsunfähigkeit gegeben ist. Außerdem zahlen nicht alle Versicherer auch bei Rehabilitationsmaßnahmen. Manche Gesellschaften haben zu niedrige „Höchsttagessätze“ im Angebot, die bei sehr gutem Einkommen oder Unternehmensumsatz im Laufe des Berufslebens unter Umständen nicht ausreichend sind. Ein Einschluss von regelmäßigen Dynamikangeboten passend zur Inflation kann sinnvoll sein.

Oft bieten die privaten Krankenversicherer bei einer Kombination mit einer privaten Krankenvollversicherung bessere Konditionen als bei Abschluss einer Solo-Krankentagegeldversicherung an. Auch sollte man darauf achten, dass der Versicherer auf sein Kündigungsrecht vertraglich verzichtet.

Wie viel Sie absichern sollten

Angestellte:
Die Lücke zwischen Auszahlung des Krankenkassen-Krankengeldes (70% vom Brutto, aber max. 90% vom Netto abzüglich der Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge) und dem tatsächlichen Nettoeinkommen muss unbedingt mit einer privaten Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Achtung: Auch ein 13. oder 14. Gehalt muss versichert werden! Das sind schnell mehrere Hundert Euro netto monatlich.

Selbstständige:
Existenzgründer sollten einen Gründertagessatz von ca. 40 Euro absichern und sofort nach dem ersten Jahr diesen Tagessatz auf ein vernünftiges Niveau anheben. Versichert sein sollten 70% des Jahresbruttoumsatzes vor Steuern, um vor einer Zwangsgeschäftsaufgabe wegen Krankheit oder Unfall zu schützen.

Das versicherte Krankentagegeld sollte spätestens alle zwei Jahre erneut überprüft und den tatsächlichen Einkünften angepasst werden. 

Was eine private Krankentagegeldversicherung kostet

100 Euro versichertes Nettoeinkommen kostet in einem guten Tarif z. B. ein 30-jährigen Arbeitnehmer ca. 2,30 bis 2,50 Euro im Monat. Selbstständige zahlen für z. B. 1.500 Euro versichertes Einkommen in einem guten Tarif ca. 25 Euro im Monat.

Welche Alternativen es gibt, um das Risiko abzusichern

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eigene sogenannte „Wahltarife“ an. Diese Tarife verpflichten Versicherte, sich auch bei hohen Beitragssteigerungen für mindestens 3 Jahre an die gesetzliche Krankenkasse zu binden, ohne ein Kündigungsrecht zu haben. Die Leistungen und Auszahlungen haben dennoch deutliche Lücken. Jeder gesetzlich Versicherte erhält innerhalb der Wahltarife pro Krankheit maximal 78 Wochen lang (viele nur 26 Wochen oder weniger) Zahlungen der Kasse - innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Diese Leistungslücke kann das wirtschaftliche AUS bedeuten. Hier sind private Zusatzversicherungen von privaten Krankenversicherungen sehr viel besser - und keineswegs teurer.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt den Verdienstausfall nicht ab. Sie tritt nur ein, wenn Sie Ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Für den Verdienstausfall während einer Chemotherapie mit guter Aussicht auf Heilung, einem komplizierten Bruch beim Skifahren oder nach einem Autounfall z.B. würde sie nicht eintreten. Eine Unfallversicherung tritt nicht ein bei schweren Krankheiten, die nicht durch einen Unfall verursacht sind, z. B. Infektionskrankheiten, Herz-Kreislauferkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen.

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