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Private Zahnzusatzversicherung

für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

Wozu eine Zahnzusatzversicherung da ist

Eine Zahnzusatzversicherung erstattet nach Behandlungen beim Zahnarzt die Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt. Zahnärzte müssen nicht automatisch die Krankenkassenversorgung durchführen und sind nicht verpflichtet, auf hohe Eigenbeteiligungen aufmerksam zu machen. Sie suchen die optimale Zahnversorgung für den Patienten aus und empfehlen diese.

Wer eine Zahnzusatzversicherung benötigt

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die absolut notwendige Versorgung zu geringen Beträgen, daher sind hohe Zuzahlungen grundsätzlich zu erwarten.

Warum Sie eine Zahnzusatzversicherung benötigen

Gesunde Zähne sind wichtig – kranke Zähne schädigen den gesamten Organismus und führen häufig zu Folgeerkrankungen.

Eine grundlegende kieferorthopädische Behandlung oder qualitativ guter Zahnersatz verbessern nicht nur den Gesundheitszustand, sondern auch den wichtigen äußeren ersten Eindruck. Im Laufe der Jahre erforderlicher Zahnersatz oder gar Implantate sind sehr teuer. Die Zahnzusatzversicherung ermöglicht die zahnärztliche Versorgung in guter Qualität und schützt vor hohen Zahnarztrechnungen bis zu mehreren Tausend Euro.

Worauf man bei der Auswahl achten muss

Es gibt zwar auch deutliche Preisunterschiede, noch wichtiger ist hier aber auf die Qualität des Produktes zu achten. Preiswerte Tarife verdoppeln zum Beispiel nur die festgelegte „Regelbetrag“-Euro-Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse um 100% – ohne Rücksicht auf die tatsächliche Höhe der Zahnarztrechnung. Es gibt aber auch umfassende Tarife, die die tatsächliche hohe Rechnung zum versicherten Prozentsatz erstatten. Kieferorthopädie ist nur bei sehr wenigen Produkten mitversichert. Auch Inlays oder Implantate sind nicht überall im Versicherungsschutz enthalten.

Nahezu überall sind Wartezeiten von 8 Monaten zwischen Versicherungsbeginn und erstem Zahnarzttermin einzuhalten. Manche Tarife erstatten nur, wenn die gesetzliche Krankenkasse einen kleinen Teil des Rechnungsbetrages übernimmt.

Zusatzversicherungen sollten rechtzeitig abgeschlossen werden, dass heißt, bevor eine Zahnarztbehandlung beabsichtigt oder angeraten ist.

Wie viel Sie absichern sollten

Erwachsene:
Mindestens 70% der zu erwartenden Rechnung bei Kronen, Inlays, Brücken. Von dem Abschluss eines Tarifs, der eine Verdoppelung der Regelbetrag-Erstattung vorsieht, raten wir ab, da in der Praxis trotzdem eine hohe Eigenzuzahlung erforderlich ist.

Kinder:
Bei Kindern gelten im Prinzip dieselben regeln. Es sollte aber in jedem Fall ein Tarif gewählt werden, der auch Leistungen bei Kieferorthopädische Behandlung mit einschließt. 

Was eine Zahnzusatzversicherung kostet

Für eine 30-jährige Frau kostet  ein guter Tarif 20 bis 25 Euro im Monat. Für einen 30-jährigen Mann zwischen 15 und 20 Euro. Ein Kind kann zum Monatsbeitrag von ca. 7 Euro gegen 80% der zu erwartenden Kosten incl. einer Kieferorthopädierechnung versichert werden.

Welche Alternativen es gibt, um das Risiko abzusichern

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eigene sogenannte „Wahltarife“ an, um die Kosten beim Zahnarzt zu versichern. Diese Tarife verpflichten Versicherte allerdings, sich auch bei hohen Beitragssteigerungen für mindestens 3 Jahre an die gesetzliche Krankenkasse zu binden, ohne ein Kündigungsrecht zu haben. Die Leistungen werden außerdem nur an Kassenärzte gewährt und nur im gesetzlich festgelegten Umfang. Hier sind Zusatzversicherungen von privaten Krankenversicherungen sehr viel besser und vor allem viele flexibler.

Wer die Zuzahlung für den Zahnarzt lieber aus eigener Tasche finanzieren möchte, sollte bei einer durchschnittlichen Kieferorthopädischen Behandlung eines Kindes eine Summe von ca. 3.000 bis 4.000 Euro pro Kind berücksichtigen. Bei Erwachsenen fallen Kosten zwischen 800 und
1.500 Euro pro zu ersetzende Amalgamfüllung bzw. zu ersetzenden Zahn an.

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Dokumente

Marktvergleich_Zahnzusatztarife_-_Stand_02_2010.pdf

Marktvergleich Zahnzusatztarife (02/2010)