Kinderversicherung
Egal ob Eltern, Großeltern, Tanten oder Onkel - Kinder bilden für die Familien den Mittelpunkt des Lebens. Wir wünschen uns, dass es unseren Kindern möglichst immer nur gut gehen soll. Die Versicherungswirtschaft hat dies natürlich auch erkannt und offeriert dehalb zahlreiche Kinderversicherungen und spezielle Kinderprodukte, mit denen wir unsere Kinder optimal absichern können.
Doch nicht jede dieser Versicherung ist wirklich erforderlich, nicht jedes Produkt wirklich sinnvoll! Gerade junge Eltern fragen uns deshalb immer wieder, was ein Kind denn nun wirklich benötigt? Was ist quasi obligatorisch, was eher nicht und was sollte man sonst noch beachten, wenn es um das Thema Versicherungsschutz für Kinder geht?
Hier ein erster Hinweis und einige Tipps!
1. Die Kinderinvaliditätsversicherung
Wozu die Kinderinvaliditätsversicherung da ist
Auch kleine Kinder sind vor schweren Unfällen mit lebenslangen Folgen nicht gefeit. Wenn Kinder durch einen Unfall dauerhaft eine körperliche Beeinträchtigung erleiden leistet eine Unfallversicherung genauso wie bei den Erwachsenen eine Kapital- oder eine Rentenzahlung.
Die Kinderinvaliditätsversicherung geht noch einen Schritt weiter. Sie leistet auch wenn eine Krankheit der Grund für eine bleibende Behinderung eines Kindes ist.
Wer eine Kinderinvaliditätsversicherung benötigt
Jedes Kind.
Unfälle:
Der Versicherungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung ist sehr begrenzt. Staatlicher Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in der Schule und in Kindertagesstätten sowie auf den Hin- und Rückwegen. In der „Freizeit“ sind Kinder somit bei Unfällen vollkommen ungeschützt!
Behinderung:
In weit mehr als der Hälfte aller Fälle ist bei Kindern kein Unfall sondern eine Krankheit des Kindes der Grund für eine bleibende Behinderung. Das wird häufig unterschätzt. Vom Staat haben Eltern in dieser Situation nicht viel zu erwarten. Denn selbst die ja ohnehin schon fragmentarischen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung stehen dem Kind, das dort ja noch keine „Beitragszahler“ ist, noch nicht zu und Leistungen von den Kranken- und Pflegekasse, vom Sozialamt oder von sonstigen Einrichtungen reichen nur fürs Nötigste.
Warum gerade Kinder Schutz über eien Kinderinvaliditätsversicherung benötigen
Eine spezielle Vorsorgepolice für Kinder macht im wahrsten Sinne des Wortes „doppelt“ Sinn. Diese, die sog Kinderinvaliditätsversicherung, leistet nämlich nicht nur, wenn die Invalidität durch einen Unfall verursacht wird, sondern auch im Fall von krankheitsbedingten Behinderung des Kindes.
Dabei ist uns bewusst das es unter Umständen einen schalen Beigeschmack hinterlässt, wenn man in Verbindung mit dem Thema Invalidität oder der krankheitsbedingten Behinderung von Kindern über Geld spricht.
Trotzdem ist es eine Tatsache, dass Geld ein Kinder vielleicht nicht wieder gesund macht, dass aber die finanzielle Last, die eine Behinderung oder Invalidität des Kindes für den gesamten Familienverbund mit sich bringt, durch eine Kinderinvaliditätsversicherung viel leichter zu tragen ist. Das attestieren im Übrigen auch die im allgemeinen besonders kritischen Konsumentenschützer von Stiftung Warentest, die der Kinderinvaliditätsversicherung den klaren Vorzug vor dem „vermeintlich billigeren Produkt“, also der reinen (Kinder-) Unfallversicherung, geben. Eine reine Unfallversicherung sollte man auch nach deren Ansicht nur dann in Erwägung ziehen, wenn eine andere Alternative zur Absicherung des Kindes nicht zur Verfügung steht (zum Beispiel weil das Kind wegen einer Vorerkrankung gar keine Kinderinvaliditätsversicherung mehr erhält).
Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt ab einem vertraglich festgelegten Invaliditätsgrad / bei einer krankheitsbedingten Behinderung des Kindes eine einmalige Entschädigung, eine lebenslange Rente oder eine Kombination aus beidem. Bei der Leistungsbausteine haben auch durchaus eine Berechtigung. Denn wenn es passiert, müssen die betroffenen Familien neben dem Menschlichen Leid in der Regel mit hohen Kosten rechnen (z. B. für einen Wohnungsumbau oder für gesonderte Betreuung Ihres Kindes). Nicht weniger problematischer sind aber die langfristigen Folgen: Etwa weil jetzt ein Elternteil dauerhaft zu Hause bleiben muss (wodurch quasi über Nacht das Familieneinkommen sinkt) oder weil das behinderte Kind später möglicherweise nicht in der Lage seien wird, überhaupt einen Beruf zu ergreifen / ein regelmäßiges Gehalt zu erzielen. Die betroffenen Kinder bleiben also im schlimmsten Fall ein Leben lang ohne eignes Einkommen. Man kann sich also vorstellen, dass die die gesamte Familie im Fall der Fälle vor eine große Herausforderungen gestellt wird – auch finanziell.
Worauf man bei der Auswahl achten muss
Bei Abschluss des Vertrages ist besonders sorgfältig auf die die Qualität der Versicherungsbedingungen zu achten. So schließen die meisten Versicherer Behinderung als Folge einer angeborenen Krankheit generell von der Leistung aus.
Außerdem wird das risikoreiche erste Lebensjahr von einigen Gesellschaften gar nicht versichert. Versicherungsschutz gibt es bei diesen Unternehmen erst für Kinder die minderst 1 Jahr alt sind.
Wie viel Sie absichern sollten
Im Fall der Fälle einen großen Geldbetrag zu erhalten, das hört sich für viele im ersten Moment ziemlich attraktiv an. Doch auf längere Sicht ist ein Vertrag mit lebenslanger Rente für ein Kinder die bessere Wahl. Denn selbst eine vermeintlich hohe Versicherungssumme von 100.000 Euro ist im Ernstfall nach nicht mal 10 Jahren verbraucht. Und das selbst bei zinsgünstiger Anlage.
Zahlt der Versicherer hingegen eine lebenslange Rente, so kann dies nicht passieren.
Die abgesicherte Rente muss jedoch ausreichend hoch sein und zum Ausgleich der Teuerungsrate (Inflation) möglichst jährlich steigen. Wir empfehlen in unserer Beratung, pro Kind mindestens 1.000 Euro Rentenleistung in Verbindung mit einer Dynamik für den Inflationsausgleich abzusichern. Das "Beste aus zwei Welten" bieten darüber hinaus Policen, die zur Absicherung von Kindern sowohl eine lebenslange Monatsrente (zum Beispiel die oben erwähnten 1.000 Euro) wie auch eine einmalige Geldsumme (je nach Versicherer zwischen 10.000 Euro und 30.000 Euro) bieten.
Die Entschädigungszahlung dienen dann z.B. dazu, behindertentaugliche Umbauten oder die Anschaffung kostspieliger Hilfsmittel zu finanzieren, die Rente sorg dafür die finanziellen Folgen langfristig abzudecken.
Welche Alternativen es gibt, um das Risiko abzusichern
Die Kinderinvaliditätsversicherung ist für den Fall, dass das Kind wegen eines Unfalls oder einer Krankheit schwerbehindert wird, eindeutig die beste Wahl. Das gilt jedenfalls so lange, wie die die private Berufsunfähigkeitsabsicherung für ein Kind noch nicht abgeschlossen werden kann, weil der Beruf des Kindes noch nicht feststeht.
2. Die Ausbildungsversicherung
Die sog. Ausbildungsversicherung ist ein beliebtes Geburtstags- oder Weihnachtspräsent für Kinder. Eltern, Großeltern, Tanten oder Onkeln möchten damit dafür sorgen, dass dem Kind zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise bei Ausbildungsbeginn, zur Jugendweihe oder zur Hochzeit, eine vorab definierte Kapitalsumme zur Verfügung steht. Doch ist das wirklich sinnvoll?
Im Grunde ist die Ausbildungsversicherung nur eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einem festen Auszahlungstermin, zum Beispiel zum 18. Geburtstag. Einziger Zusatzbaustein: In dem Fall, dass der Beitragszahler vorher verstirbt, läuft die Ausbildungsversicherung in der Regel beitragsfrei weiter. Die vereinbarte Versicherungssumme wird also in jedem Fall zum vorher festgelegten Stichtag, im Beispiel der 18. Geburtstag, an das Kind ausgezahlt.
Auch wenn sich das im ersten Moment nach einem vernünftigen Produkt für Kinder anhört, Spezialisten raten dazu die beiden Leistungen, nämlich den Todesfallschutz beim vorzeitigen Versterben des Versorger und die Sparanlage für das ins Auge gefasste Ziel, eher voneinander zu trennen. Der Grund ist naheliegend: Das ist, auch wenn es die Versicherungswirtschaft nicht gerne hört, meistens viel günstiger und außerdem bleibt man dabei noch flexibler. So bietet eine Risikolebensversicherung für den oder die Versorger des Kindes häufig eine günstige Möglichkeit, den Tod des/ der Versorger abzusichern, während sich z.B. Renten- oder Immobilienfonds für eine langfristige Geldanlage eignen.
Aber auch hier gilt, keine Regel ohne Ausnahme:
Einige Spezialprodukte bieten für Kinder neuerdings eine zusätzliche Option mit an. Hier erhalten Sie in Verbindung mit einem versicherungsförmigen Sparprozess die Möglichkeit, den späteren Einschluss der Schul- und Berufsunfähigkeit des Kindes mit abzusichern.
Diese Option ist ausgesprochen sinnvoll, denn Sie sichern Ihrem Kind damit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also heute) die Möglichkeit, diese wichtigen Schutzkomponenten (Schul- und Berufsunfähigkeit) zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Und zwar ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
Konkret: Sobald Ihr Kind eingeschult wird, kann die Option von Ihnen erstmals "gezogen werden". Sie können dann Ihr Kind dauerhaft gegen das Risiko der Schuldfähigkeit absichern (sofern es zu diesem Zeitpunkt nicht bereits vollständig schulunfähig ist). Beim späteren Eintritt in das Berufsleben (z.B. dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums) kann die Option dann zum zweiten Mal "gezogen werden". Der Vertrag wird nun endgültig auf den besonders wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz umgestellt.
Sie konservieren durch den Einschluss der Option also bereits heute den Gesundheitszustand Ihres Kindes für den zukünftigen Umstellungszeitpunkt.
Unser Tipp:
- Vereinbaren Sie für den obligatorischen Sparanteil eines solchen Kombiprodukts nur den Mindestbetrag. Das ist derjenige Beitrag der zwingend erforderlich ist, damit Sie Ihrem Kind das vollständige Optionsrecht für die spätere Absicherung der Arbeitskraft reservieren (häufig 25 € pro Monat). Alle weiteren Sparprozesse von Großeltern, Tanten und Onkel können in diesem Fall selbstverständlich auch weiterhin außerhalb des versicherungsförmigen Durchführungswegs erfolgen.
- Gutes muss nicht immer teuer sein!
Durch die Kombination einer Kinderinvaliditätsversicherung mit Rentenleistung und dem soeben vorgestellten versicherungsförmigen Sparprozess mit einem Optionsrecht kann man seinem Kind quasi lückenlose absichern.
Sie starten hierzu mit einer Kombination, bestehend aus der Kinderinvaliditätsversicherung mit Rentenleistung und dem versicherungsförmigen Sparprodukt mit der Option. Sobald Ihr Kind eingeschult wird, nehmen Sie das erste Optionsrecht wahr und schließen für Ihr Kind das Risiko der Schulunfähigkeit in den bestehenden Sparvertrag des Versicherers mit ein. Das Kind erhält nun, wenn ihm etwas passiert, die monatliche Rentenzahlung aus der Schulunfähigkeitsversicherung. Damit es dabei für die Familie nicht unnötig teuer wird, kann man nun die Höhe der ursprünglich versicherten Rentenleistung aus der Kinderinvaliditätsversicherung so reduzieren, dass der dortige Monatsbeitrag entsprechend sinkt. Damit gestaltet man den "Rundumschutz" für sein Kind im besten Fall völlig „beitragsneutral“ aus, sichert es aber gleichzeitig für alle Eventualitäten des Lebens ab.
3. Die private Haftpflichtversicherung
Die Private Haftpflichtversicherung ist zwar keine Kinderversicherung im engeren Sinne, aber ein wichtiger Schutz für Familien mit Kindern ist sie allemal. Genaueres hinsehen lohnt sich:
Wer z.B. den Frieden mit seiner Familie und/oder den Nachbarn dauerhaft bewahren will, sollte den bestehenden Vertrag auf den Einschluss von sog. Schäden durch deliktsunfähige Kinder überprüfen. Darüber hinaus haben zündelnde Kinderhände schon Millionenschäden verursacht. Also wie hoch war noch mal die maximal Entschädigungssumme in Ihrem schon einige Jahre alten Vertrag…
Bei der Geburt eines Kindes lohnt es sich in jedem Fall, die Private Haftpflichtversicherung der Familie noch einmal sorgfältig zu überprüft und sie ggf. anzupassen.
4. Die private Hausratversicherung
Auch bei der Hausratversicherung kann es sich lohnen, nach der Geburt eines Kindes mal wieder einen Blick auf den alten Vertrag zu werfen.
Längst nicht in allen Verträgen ist z. B. der Kinderwagen mit abgesichert.
Und selbst wenn der Kinderwagen im bestehnden Vertrag bereits mitversichert ist. Wissen Sie noch, wo der Kinderwagen in der Nacht eigentlich genau stehen muß? Im verschlossenen Keller? Im Treppenhaus? Im Hof? In der Wohnung?
Durch eine rechtzeitige Überprüfung Ihres alten Vertrags vermeiden Sie böse Überraschungen im Schadensfall. Damit die Versicherung im Zweifel auch wirklich zahlt!


