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Unfallversicherung - 24 h am Tag geschützt

Wozu eine Unfallversicherung da ist

Eine Unfallversicherung leistet eine Kapital- oder eine Rentenzahlung, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft eine körperliche Beeinträchtigung erleiden.

Wer eine Unfallversicherung benötigt

Jeder – vor allem aber Selbstständige, Nichtberufstätige und Hausfrauen. Diese Personengruppen haben über die gesetzliche Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz und tragen somit 100% des Unfallrisikos. Ebenfalls für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme keine BU-Absicherung erhalten, da eine Gesundheitsprüfung in der privaten Unfallversicherung meist weniger intensiv ist. Besonders wichtig ist der Unfallschutz für Kinder! Diese werden gesetzlich kaum geschützt, der Staat läßt die Eltern nach einem Unfall oft völlig im Stich.

Warum Sie eine Unfallversicherung benötigen

Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Und von den mehr als acht Millionen Menschen,
die sich jährlich verletzen, kam mehr als die Hälfte von ihnen daheim oder in der Freizeit zu
Schaden. In diesen Fällen hilft keine gesetzliche Versicherung. Und auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt erst dann, wenn durch den Unfallschaden die Berufsausübung unmöglich wird. Ein solcher Unfall kann hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen.

Worauf man bei der Auswahl einer Unfallversicherung achten muss

Mitwirkungsanteile von bereits bestehenden Krankheiten werden unter Umständen in der Leistung einer Unfallversicherung angerechnet. Hier sollte darauf geachtet werden, dass in den Bedingungen Ihrer Unfallversicherung der berücksichtigte Mitwirkungsanteil möglichst gering vereinbart wird (z.B.: Liegt der Mitwirkungsanteil unter 40%, bleibt eine Kürzung unberücksichtigt). Der Mitwirkungsanteil legt fest, ab welchem Grad der Behinderung eine Vorerkrankung bei der Feststellung des Invaliditätsgrades überhaupt mindernd berücksichtigt wird. Ein höherer Mitwirkungsanteil bedeutet also, dass Vorerkrankungen weniger oft zu Leistungsminderungen oder gar zu gänzlichem Leistungsausschluss führen.

Es gibt große Preis- und Leistungsunterschiede. Bei einer Franchise-Deckung wird beispielsweise erst ab einer bestimmten Invaliditätshöhe geleistet, was natürlich den Beitrag niedrig hält. Weiterhin sind bei einigen Versicherern viele
Leistungen inbegriffen, die im eigentlichen Sinne nicht unter den Unfallbegriff fallen, wie z.B. Bänderrisse durch erhöhte Kraftanstrengung oder tauchtypische Gesundheitsschädigungen (Caissonkrankheit).

Wie viel Unfallschutz Sie tatsächlich absichern sollten

Eine weit verbreitete Faustformel besagt, dass bei Vollinvalidität für eine(n) 30jährigen Versicherungsnehmer/- in das Fünffache vom Jahresbruttoverdienst abgesichert sein sollte. Für einen 40jährigen sollte das 4fache des Jahresbruttoverdienstes veranschlagt werden.

Kosmetische Operationen, Kurkostenbeihilfe und Bergungskosten sind oft bereits als beitragsfreie Einschlüsse mitversichert.

Eine Todesfallsumme, das Krankenhaustagegeld sowie das Genesungsgeld sollten in der Unfallversicherung nur unter Berücksichtigung bereits bestehender Absicherungen gewählt werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass diese Leistungen innerhalb der Unfallversicherung ja nur als Folge eines Unfalls zur Auszahlung kommen. Nicht jeder Krankenhausaufenthalt bzw. Todesfall ist aber zwingend die Folge eines Unfalls. Daher kann eine eigenständige Absicherung, außerhalb der Unfallversicherung, in vielen Fällen die bessere Wahl sein.

Damit der Wert der Unfallversicherung mit dem steigenden Lebensstandard Schritt hält, kann eine Dynamik vereinbart werden.

Was eine Unfallversicherung kostet

Für eine Unfallversicherung mit 70.000 EUR Invaliditätsleistung und 350% Progression (= 245.000 EUR bei Vollinvalidität), 10.000 EUR Todesfallsumme, 10.000 EUR kosmetische Operation, 10.000 EUR Bergungskosten und 3.000 EUR Kurkosten, beträgt der Bruttojahresbeitrag 81,28 EUR für die Berufsgruppe A (Männer, die nicht körperlich tätig sind und alle Frauen). In der Berufsgruppe B (Männer, die körperlich tätig sind) beträgt der Jahresbruttobeitrag beispielsweise 115,91 EUR. Einige Versicherer gewähren einen Rabatt zwischen 10% und 15% bei Familienverträgen.

Welche Alternativen es gibt, um das Unfallrisiko finanziell abzusichern

Ein schwerer Unfall zieht häufig auch eine Berufsunfähigkeit des Verunfallten nach sich. Die ideale Möglichkeit um den dadurch entstehenden finanziellen Schaden (Verdienstausfall) auszugleichen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet auch nach einer Erkrankung, bzw. Verletzung, die keine Unfallfolge ist. Wer also über einen guten Berufsunfähigkeitsschutz verfügt, kann die Leistungen seines Unfallversicherungsschutzes entsprechend anpassen. Gänzlich entbehlich wird die Unfallversicherung dadurch aber nicht.

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