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Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente ist sicher, sie reicht nur leider nicht. Alle wissen das, doch noch immer schätzen viele ihre finanzielle Lage im Alter viel besser ein als sie es später sein wird.
Womit Sie tatsächlich rechnen können, in welchen Fällen sich eine Renten- oder Lebensversicherung besonders lohnt und wie man sonst noch sinnvoll fürs Alter vorzusorgen kann, wir zeigen es Ihnen hier und auf den Folgeseiten.

Klicken Sie auf einen der folgenden Links um zum jeweiligen Hilfethema zu gelangen.

Wozu private Altersvorsorge da ist

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten können. Langfristig wird die staatliche Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung von heute etwa 67 Prozent auf unter 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. Ursachen für die sinkenden Leistungen sind die abnehmende Zahl der Beitragszahler und auch die zunehmende Lebenserwartung der Rentenempfänger. Wurden vor 50 Jahren die Deutschen nur ca. 65 bis 70 Jahre alt, stieg die Lebenserwartung bei Männern auf aktuell 82 Jahre, bei Frauen auf 88 Jahre. Ein heute geborenes Mädchen wird, statistisch gesehen, sogar 102 Jahre alt. Darüber hinaus werden die meisten von uns länger arbeiten. Die Rente mit 67 ist beschlossene Sache.

Aufgrund dieser immer weiter zurückgehenden Leistungen ist es zwingend notwendig, ergänzend eigenverantwortlich private Vorsorge zu treffen, um im Ruhestand seinen Lebensstandard halten zu können.

Aber auch dabei ist es möglich, den Staat am Aufbau der eigenen privaten Altersversorgung zu beteiligen und steuerliche Vorteile zu sichern, z. B. im Rahmen der Riesterrente oder Basisrente.

Wer genau wissen möchte, wie hoch die gesetzliche Rente ausfallen wird, erhält einmal jährlich die Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt. Sollte dies nicht automatisch erfolgen, kann diese unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de mit der Sozialversicherungsnummer angefordert werden. Wenn Sie die letzten jährlichen Berechnungen vergleichen, werden Sie feststellen, dass unter Umständen trotz weiterer Einzahlungen keine deutlichen Erhöhungen oder sogar geringere Rentenauszahlungen prognostiziert werden. Jeder, gleich ob Selbstständige oder Arbeitnehmer, da die staatlichen Leistungen nur eine Grundabsicherung bieten. Auch die kritischsten Verbraucherschützer halten dies für unverzichtbar. (Stiftung Warentest: “Nur wird die gesetzliche Rente zusammen mit dem Riester-Vertrag nicht ausreichen, um die Grundversorgung im Alter zu

Wer private oder betriebliche Altersvorsorge betreiben sollte

Jeder, gleich ob Selbstständige oder Arbeitnehmer, da die staatlichen Leistungen nur eine Grundabsicherung bieten. Auch die kritischsten Verbraucherschützer halten dies für unverzichtbar. (Stiftung Warentest: “Nur wird die gesetzliche Rente zusammen mit dem Riester-Vertrag nicht ausreichen, um die Grundversorgung im Alter zusichern. Deshalb sollte jeder nach einer dritten Säule Ausschau halten.“)

Auch Angehörige berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte) sollten ergänzend Vorsorge betreiben, da auch die Versorgungswerke mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben wie die staatliche Rentenversicherung (beispielsweise die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr).

Mit der zusätzlichen Vorsorge sollte so früh wie möglich begonnen werden, um so den Zinseszinseffekt zu nutzen. So können z. B. bereits Azubis einen staatlich geförderten Riester-Vertrag oder eine betriebliche Altersvorsorge abschließen.

Welche Art der Altersvorsorge sie betreiben sollten

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 folgt die steuerliche Behandlung der Alterseinkünfte einem Schichtenmodell, d.h. die verschiedenen Arten der Altersvorsorge werden grundsätzlich in drei Schichten eingeteilt.

Mit der Einführung des 3-Schichten-Modells für die Altersvorsorge soll die Attraktivität der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente) erhöht werden. Aus den verschiedenen Bausteinen der drei Schichten können Sie sich eine individuell passende Vorsorgelösung zusammenstellen.

Zur ersten Schicht gehören, gewissermaßen als Basisvorsorge, die Beiträge zur und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Ferner zählt dazu auch die private, vom Staat geförderte Basis- oder Rürup-Rente. Dabei handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die in der Ansparphase steuerlich gefördert wird, sofern sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt.

Die zweite Schicht beinhaltet geförderte Zusatzvorsorge für Arbeitnehmer bzw. Beamte, nämlich die staatlich geförderte Riester-Rente und für Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung (bAV). Ein gesetzlicher Anspruch auf arbeitnehmerfinanzierte bAV besteht für Arbeitnehmer seit 2002. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West können steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden (im Jahr 2010 sind das bis zu 2.640 Euro). Zusätzlich steht ein steuerfreier Festbetrag in Höhe von 1.800 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Zur dritten Schicht gehören Kapitalanlageprodukte, zur Abrundung der individuellen Vorsorge. Einbezogen sind beispielsweise die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung.

Die Erträge aus Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden bei Abschluss ab 2005 zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden. Somit bleiben Lebensversicherungen von der neuen Abgeltungsteuer ausgeschlossen.

Für die Altersvorsorge-Möglichkeiten von (nicht rentenversicherungspflichtigen) Selbstständigen sind nur Schicht 1 und Schicht 3 relevant. Für Angestellte kommen zusätzlich auch noch die Produkte nach Schicht 2 in Betracht.

Wie viel Sie absichern sollten

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Wesentlich ist, welches Ziel Sie haben. Wenn Sie beispielsweise 2.000 Euro für Ihren späteren Lebensstandard ansetzen, dann müssen Sie zuerst die Inflation bedenken. Bei langfristigen Sparprozessen wie der Altersvorsorge muss die Geldentwertung stets berücksichtigt werden. Geht man von einer Inflationsrate von 2% im Jahr aus, entsprechen zum Beispiel 2.000 Euro nach heutiger Kaufkraft in 20 Jahren 2.971 Euro. Von dieser Zielgröße rechnen Sie nun Ihre bestehenden Rentenansprüche und privaten Rentenversicherungen ab. Die sich so ergebende Versorgungslücke schließen Sie nun durch eine oder mehrere der beschriebenen Produktangebote. Die Berechnung mit einer Inflationsrate von 2 % ist dabei nur modellhaft, denn diese Zahl ist eher zu niedrig angesetzt, denn tatsächlich betrug die Inflationsrate im Durchschnitt der letzten 50 Jahre 2,8 % pro Jahr. Es steht Ihnen natürlich frei, auch mit einem höheren Prozentsatz zu rechnen.

Bei der Berechnung ist allerdings Folgendes zu beachten:
Wesentlich beim Aufbau einer sinnvollen Altersvorsorge ist der Zinseszinseffekt, beginnen Sie daher so zeitig wie möglich mit Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge. Dann ist auch mit kleinen
Beiträgen noch sehr viel zu erreichen.