Neu! Versicherungspflicht für Berliner Hunde
Seit Anfang 2010 sind alle Berliner Hundebesitzer gesetzlich verpflichtet, eine Hundehalter-haftpflichtversicherung für ihre Vierbeiner abzuschließen. In Hamburg und Sachsen-Anhalt gilt dies schon länger.
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Haftung & Recht
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich haftet jeder für Schäden, die er selbst verursacht – und das in unbegrenzter Höhe. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher für jeden unverzichtbar. Zusätzliche Risiken wie z. B. Kraftfahrzeuge, Haus- & Grundbesitz oder Tiere müssen separat abgesichert werden. Darüber hinaus hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, einem Mieter, dem Handwerker, einem Verkäufer oder im Straßenverkehr.