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Es gibt tausend Krankheiten,
aber nur eine Gesundheit.

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Gesundheit

Gesundheit im privaten oder gesetzlichen System

Wie wichtig die Gesundheit für uns ist, merken wir meist erst dann, wenn wir krank sind! Leider ist es dann normalerweise zu spät, sich noch schnell das optimale Leistungspaket für die Krankenversicherung zusammenzustellen. Denn kein Versicherer versichert gerne ein brennendes Haus.

Warum also nicht heute damit beginnen, sich ein individuelles Wunschpaket zusammenzustellen?

Im Folgenden wollen wir Ihnen hierzu zunächst aufzeigen, welche grundsätzlichen Unterschiede es zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten gilt.

Wer diese Information schon hat oder einfach nach gezielten Informationen zur zu den privaten Ergänzungsangeboten für gesetzliche Krankenversicherte oder zur privaten Krankenvollversicherung sucht, findet diese auf unseren weiteren (Gesundheits-) Seiten.

Klicken Sie auf einen der folgenden Links um zum jeweiligen Hilfethema zu gelangen.

Wozu die Krankenvollversicherung überhaupt da ist

Egal ob gesetzlich oder privat, Ihre Krankenvollversicherung soll Sie vor den existenzgefährdenden finanziellen Risiken im Krankheitsfall schützen, indem sie die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus übernimmt.

Wer eine Krankenvollversicherung benötigt

Jeder, denn seit dem 1. Januar 2009 unterliegen alle Personen mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland einer gesetzlichen Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dabei jedoch die Möglichkeit, frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkostenvollversicherung zu wählen.

Wer sich privat krankenversichern kann und wer nicht

Angestellte mit einem Bruttoeinkommen unterhalb einer jährlich vom Gesetzgeber neu festgelegten Grenze, der sog. Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2013 sind das 52.200 € jährlich bzw. 4.350 € monatlich), haben keine Wahl.
Sie müssen sich im gesetzlichen Krankenkassensystem versichern – nur wer bereits seit einem Jahr ein Arbeitseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielt, kann auch als Angestellter für sich eine private Krankenversicherung wählen.
Unser Tipp:
Über eine sog. Optionsversicherung können sich Angestellte mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bereits frühzeitig die spätere Aufnahme in eine private Krankenvollversicherung sichern, sobald ein Zeitpunkt erreicht ist, zu dem sie die gesetzliche Krankenkasse verlassen dürfen.

Selbständige (mit Ausnahme von Landwirten und Künstlern), Freiberufler (z. B. Ärzte & Heilpraktiker, Rechtsanwälte & Notare, Steuerberater, ect) und Beihilfeberechtigte (Beamte) können sich in der Regel sofort privat versichern – und zwar unabhängig von Ihrem Einkommen.

Worauf man bei der Auswahl achten muss

Bei jedem Arbeitgeber- oder Berufswechsel sollte grundsätzlich überprüft werden, ob die bestehende Krankenvollversicherung noch die richtige Wahl ist.

  • Wer gesetzlich pflichtversichert ist, sollte zum gesetzlich vorgeschriebenen Einheitsbeitrag zu der gesetzlichen Krankenkasse wechseln, welche die besten Leistungen bietet. Versicherungslücken bzw. Unterversicherung des gesetzlichen Systems sollte er durch Zusatztarife der privaten Krankenversicherung schließen.

    Tipp 1: Einige gesetzliche Krankenkassen verlangen ab 2010 erstmals Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern, weil sie mit den gesetzlich vorgegebenen Beitragseinnahmen aus dem Einheitsbeitrag nicht auskommen. Solche Kassen sollte man meiden und sich für eine andere gesetzliche Krankenkasse entscheiden. 

    Tipp 2: Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse existiert ein außerordentliches Wechselrecht, wenn dies Zusatzbeiträge einführt oder erhöht. Es sei denn, das Mitglied hat einen Wahltarif abgeschlossen und sich damit automatisch für einen festen Zeitraum an „seine“ gesetzliche Krankenkasse gebunden.
  • Durch geschicktes Auswahl- / Wechselverhalten können gesetzlich pflichtversicherte also das Geld für den Zusatzbeitrag sinnvoller nutzen, indem sie damit die Lücken des gesetzlichen Systems (z. B. bei Brillen, Zahnersatz, Zuzahlungen, ect.) über einen speziellen Zusatztarif der privaten Krankenversicherung schließen.
  • Wer sich privat versichern kann, sollte private Angebote gründlich prüfen – oft sind sie mit besserem Preis- und Leistungsspektrum auch für Familien bis zu 2 Kindern eine gute Alternative und mit Altersrückstellungen besser gerüstet gegen die steigenden Kosten – auch im Alter. Ein privater Krankenvollversicherungsschutz kann individuell nach Preis- und Leistungsvorstellungen zusammengestellt werden.

Wie viel Sie absichern sollten

Die Krankenversicherung sollte Leistungen im ambulanten und stationären Bereich enthalten sowie die Kostenerstattung beim Zahnarzt.
Jeder Erwerbstätige benötigt außerdem einen Krankentagegeldschutz gegen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit. Und zwar in voller Höhe des wegfallenden Nettoeinkommens!
Außerdem muß die sog. Pflege-Pflichtversicherung i. d. R. dort abgesichert sein, wo auch die Krankenvollversicherung besteht, also bei Ihrem gesetzlichen oder beim privaten Versicherer. Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt die teuren Lücken der Pflegepflichtversicherung.

Was eine Krankenvollversicherung kostet

Die gesetzlichen Krankenversicherungen arbeiten nach dem sog. Solidarprinzip, d.h. der Beitrag ist von Ihrem Brutto Monatseinkommen abhängig. Der Gesetzgeber gibt den gesetzlich Krankenversicherten einen Einheitsbeitrag vor. Aktuell sind das für Angestellte 15,5 % (Selbständige ohne Krankengeld zahlen 14,9 %).
Wenn eine gesetzliche Krankenkasse allerdings mit den Beitragseinnahmen ihrer Mitglieder nicht auskommt, kann sie außerdem noch einen sog. Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe festsetzen.
Ihr Gesundheitszustand, Ihr Alter, das Geschlecht oder die Anzahl der Familienmitglieder sind für die Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht entscheidend.


Das ist bei der der privaten Krankenversicherung ganz anders:
Hier bestimmt sich der Beitrag zunächst nach dem (Eintritts-) Alter, dem Geschlecht sowie Ihrem Gesundheitszustand. Außerdem können Sie die Qualität der Leistungen selbst bestimmen. Ob Ihnen ein Mehrbettzimmer genügt oder Sie lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, entscheiden Sie also selbst. Bei vereinbarten Selbstbehalten kann der Vertrag eines Privatpatienten dadurch deutlich preisgünstiger sein, als ein Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse - oder - bei gewünschtem weltweit gültigem Rundum Top-Versicherungsschutz entsprechend teurer. Ausführliche Beratung sowie eine individuelle Auswahl der passenden Tarife sind daher besonders wichtig. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung wird hier für jedes Familienmitglied jeweils ein individuelles Leistungspaket zusammengestellt und so ein einzelner Beitrag ermittelt.

Eine private Vollversicherung kostet so für ein Kind je nach Versicherungsleistung zwischen 80 und 200 Euro Monatsbeitrag; 30 – jährige Frauen zahlen monatlich zwischen 280 und 500 Euro – 40-jährige zwischen 340 und 600 Euro pro Monat. Männer zahlen bei einem Einstieg mit 30 Jahren ca. 190 bis 500 Euro monatlich und bei einem Einstieg mit 40 zwischen 245 und 600 Euro pro Monat. Bei Angestellten sowie für Rentner ist außerdem der Arbeitgeberzuschuss bzw. der Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur gesetzlichen oder zur privaten Krankenversicherung gleich hoch. D. h. der effektiv zu zahlende Monatsbeitrag eines Angestellten und eines Rentner verringert sich natürlich noch mal entsprechend.
Aber nur die private Krankenversicherung bietet Altersrückstellungen und diverse Lösungsmöglichkeiten gegen hohe Beiträge im Alter an.
Die gesetzliche Versicherung kennt solche Möglichkeiten nicht, weswegen in der Diskussion auch immer wieder von einer ´tickenden Zeitbombe`der gestzlichen Versicherung gesprochen wird. 

Welche Alternativen es gibt, um das Risiko abzusichern

Keine – seit dem 1.1. 2009 besteht eine generelle Pflicht zur Krankenvollversicherung für alle in Deutschland lebenden Personen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind allerdings die Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen (z. B. Kinder) beitragsfrei über den Vertrag des jeweiligen Mitglieds mitversichert.